Gehirntod bedeutet, dass das Gehirn aufgehört hat, zu arbeiten. Wenn der Gehirntod eintritt, wird dem Gehirn kein Blut und damit kein Sauerstoff mehr zugeführt. Sämtliche Aktivitäten des Gehirns kommt damit zum Stillstand, es geht unwiderruflich zugrunde.Wenngleich andere Organe wie Herz, Leber und Nieren zunächst noch eine Zeitlang arbeiten, können auch sie nach und nach, innerhalb einiger Stunden, ihre Tätigkeit nicht mehr aufrechterhalten. Der Gehirntote spricht und sieht nichts mehr, reagiert auf keine äußeren Einflüsse, und falls er nicht künstlich beatmet wird, versagt sein Atmungssystem.[1]Laut der medizinischen Wissenschaft ist der Gehirntod als absoluter Tod zu verstehen und kann ein Gehirntoter nicht ins Leben zurückgeholt werden.[2]
Die obige Frage kann unter folgenden Aspekten angegangen werden:
1- Wann ist die Entnahme von Organen Gehirntoter gestattet, und wie sind die diesbezüglichen Bestimmungen?
2- Wann ist die Transplantation von Organen Gehirntoter gestattet, und wie sind die diesbezüglichen Bestimmungen?
Die Nutzung von Organen Gehirntoter ist dann gestattet, wenn das Leben der in Frage kommenden Organspender einer solchen Maßnahme wegen nicht schneller beendet wird. Ist dies gewährleistet, ist gegen eine Transplantation, so die vorherige Erlaubnis des Betreffenden dazu vorliegt und das Leben von jemandem, der eines Organs bedarf, erhalten werden kann, nichts einzuwenden.[3]
Selbstredend dürfen die zu transplantierenden Organenicht in entwürdigender Weise dem Verstorbenen genommen herausgenommen werden, das heißt, die Würde des Toten darf dadurch nicht verletzt werden.[4]
Nach der Entnahme des Organs kann dieses in den Körper dessen, der dessen bedarf, transplantiert werden. Nimmt der Körper des Kranken das neue Organ an, gehört es ihm und ist rein wie alle anderen seiner Organe.[5]