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Demokratie ist eine Regierungsform, zu deren wesentlichen Besonderheiten die Beachtung des Mehrheits-Willens und der bürgerlichen und zivilen Freiheiten etc. gehören.
Auch dann, wenn Mehrheit und Rechtlichkeit nicht miteinander übereinstimmen[i], kann die Mehrheit das letzte Wort haben[ii]und durch ihr Einverständnis einer Regierung oder Herrschaft den Weg freigeben.
Aus islamischer Sicht kann, solange die Bevölkerungsmehrheit nicht ihre Zustimmung gegeben hat, keine Regierung gebildet und aktiv werden.
Ebenfalls ist die Bevölkerung berechtigt, ihr Schicksal selber zu bestimmen und im Schirme einer islamischen Herrschaftsordnung ihre zivilrechtlichen individuellen und gesellschaftlichen Freiheitenwahrzunehmen.[iii]
Allerdings stimmt der Islam einigen Punkten der westlichen Demokratie nicht zu.Denn aus seiner Sicht ist es so, dass dann, wenn die Stimme der Bevölkerungsmehrheit mit der Würde des Menschen[iv] nicht zu vereinbaren ist, ihr, also der Bevölkerungsstimme, nicht entsprochen werden darf, da das religionsrechtlich nicht vertretbar wäre. Doch gibt es etliche demokratische Bestimmungen, die weitaus besser und positiver im Islam verankert sind. Mit anderen Worten: islamische Religion und Demokratie sind weder völlig gegensätzlicher Natur noch stimmen sie voll und ganz miteinanderüberein. Tatsache ist, dass der Islam eine religiöse bzw. islamische Demokratie befürwortet,[v]eine andere Form jedoch nicht.
Die Ordnung der Islamischen Republik Iran ist ein klares Beispiel für das Miteinander von Islam und Demokratie. Imam Khomeini (ra), großer religiöser Gelehrte, Mardscha´etaqlid und sämtlichen erforderlichen Voraussetzungen entsprechenderWali yefaqih, bewies als Gründer einer islamischen Republik in Iran, dass Islam und Demokratie nicht nur nicht einander widersprechen und gegensätzlich sind, sondern miteinander harmonieren und dass der Islam die beste demokratische und sich auf die Stimme der Bevölkerung stützen könnende Regierungsform für die Gesellschaft darstellt.
Dies bestätigen etliche Koranverse, in denen davon die Rede ist, dass sich der Prophet mit der Gesellschaft beriet, sie aufrief, sich bezüglich politischer und sozialer Angelegenheiten einzubringen und auf ihre Meinungen Wert legte[vi]. Ganz abgesehen von jenen Aayaat, die im Zusammenhang mit Meinungs- und Redefreiheit[vii] hinabgesandt wurden.Und dies alles wird bekräftigt durch Rewaayaat, Chroniken und Biographien der Reinen Imame (as).[viii]
[i]Mit anderen Worten, auch wenn Rechtlichkeit bzw. Rechtmäßigkeit seitens der Mehrheit nicht gewahrt sind, ist es doch ihre Zustimmung, die gefragt ist.
[ii] Um dies besser zu verstehen, folgendes Beispiel: Angenommen, es seien mehrere Faqihs, die die islamische Herrschaft in die Hand nehmen könnten. Doch die Mehrheit der Gesellschaft entscheidet sich für einen bestimmten von ihnen, dem sie das Welaayat anvertrauen möchte. Er ist es also, dem dieses Amt übertragen wird.
[iii]Diesbezüglich nachzulesen in: a) HaadawiTehraani, Mahdi, „Welaayat dar diaanat“, S. 117 – 138
b) Thema „Bevölkerung und Regierung im Islam“, Frage 269
[iv]Diesbezüglich nachzulesen in: Thema „Mensch und Würde“, Frage 48
[v]Das heißt, Demokratie in einer Gesellschaft, deren Mehrheit Muslime sind, wird im Rahmen religiöser und religionsrechtlicher Grundsätze erörtert. Aufgrund ihres eigenen Willens und ihrer Entscheidungsfreiheit akzeptierten sie den Islam und damit auch, dass die islamischen Gebote und die islamische Schari´ah praktiziert werden und die ethischen Werte des Islam in der Gesellschaft zu beachten sind.
[vi]Sure 3, 159, „Gottes Güte ist es, die dich milde zu ihnen sein lässt. Wärest du hart und grob zu ihnen, würden sie dich fliehen. So sei also nachsichtig mit ihnen … und berate dich mit ihnen hinsichtlich regierungstechnischer Angelegenheiten.
[vii]Sure 88, 21 u. 22; Sure 39, 17 u. 18
[viii] „Nahdsch ul balaaghah“, Kh. 207
Um die gestellte Frage zu beantworten, zunächst einige Hinweise:
1- Demokratie ist ein im Griechischen wurzelnder Begriff (Demokratia), dessen erster Teil mit „demos“, das heißt derRegelung außenpolitischer Landesangelegenheiten in Bezug steht, im Gegensatz zu „polis“, dem Regeln innenpolitischer Belange.[1]
Gemäß der heutigen politischen Terminologie ist mit Demokratie die Priorität des Volkswillens und das Regieren des Landes durch das Volk gemeint.[2]Allerdings sind die meisten Politik-Wissenschaftler nicht davon überzeugt, dassDemokratie im eigentlichen ursprünglichen Sinne ein praktikables System zur Verwaltung der Gesellschaft sein kann.[3]
Die Herrschaft des Volkes über das Volk, das im Persischen als „Mardom-Ssaalaari“ bezeichnet wird,[4] ist geprägt von folgenden Besonderheiten[5]:
a) Respektierung der grundsätzlichen Freiheiten wie: Meinungsfreiheit, Presse- und Medienfreiheit, Versammlungsfreiheit.
b) Sie wird von der Bevölkerung gestützt,und um Reformen und Veränderungen durchzuführen, ist Nötigung nicht erforderlich. Demokratie ist eine Gesellschaftsordnung, die erforderliche Entwicklungen ohne gewaltsame Revolutionen ermöglicht. Anders ausgedrückt: Demokratie ist eine Ordnung zur Verwaltung der Gesellschaft und eine effektive Methode, Reformen statt Revolutionen zu bewirken.
c) Sie ist ein Mittel zur Lösung von Macht-Konflikten und zur Verhütung von Despotie.
Die bis hierhin genannten Besonderheiten der Demokratie sind gut und akzeptabel und scheinen nicht im Widerspruch zu den politisch-gesellschaftlichen Ansichten des Islam zu stehen.
d) Zu weiteren Besonderheiten der Demokratie, die in der heutigen westlichen Welt anerkannt und als „Menschenrechte“ propagiert werden, gehört das bedingungslose Befolgen des Volkswillens. Selbst dann, wenn dieser mit der Menschenwürde und der menschlichen Identität nicht in Einklang zu bringen ist. Beispielsweise, dass die Ehe gleichgeschlechtlicher Partner offiziell anerkannt wird etc.. Zweifellos findet diese Besonderheit der Demokratie nicht das Einverständnis des Islam. Ganz generell beruht der Sinn der Mission der göttlichen Gesandtendarin, derlei Auswüchsen Einhalt zu gebieten und die Menschheit in Richtung menschlicher Würde und Reife zu lenken. Jene Mehrheit, die im Koran getadelt wird,[6] ist die, welche die Einladung der Propheten – eine Einladung in Richtung Wohl, Rechtleitung und Vervollkommnung –verwarfen, weil sie anderes wollten und sich ihr folglich gedankenlos widersetzten.
Und nun, nach diesem kleinen Vorspann, werfen wir einen Blick auf die verschiedenen vorhandenen Ansichten über die Einstellung des Islam im Zusammenhang mit der Demokratie bzw. „Herrschaft des Volkes“.
1- Einige sagen, dass Religion und Demokratie zwei auseinandergehende, gegensätzliche Begriffe seien und in keinerlei Bezug zueinander stünden. Darum weil Demokratie oder „Herrschaft des Volkes“ eine Ordnung sei, die sich in Sachen Politik und Gesellschaft aktiviere, dieweil Religion mit Politik nichts zu tun habe.
Dies ist die Auffassung jener, welche davon ausgehen, dass Religion und Politik voneinander zu trennen sind. Darum, weil ihrer Meinung nach Religion eine Privatangelegenheit sei, und die Verbindung des Einzelnen zu Gott als auch seinen Glauben an Auferstehung und das Leben im Jenseits betreffe. Für politische und soziale Belange sei die Religion nicht kompetent, das seinicht ihr Metier…
2- Andere sind der Ansicht, dass es zwischen beiden, also Demokratie und Islam – Unverträglichkeit gebe und sie nicht auf einen Nenner zu bringen seien. Die Demokratie messe der Stimme bzw. dem Willen der Bevölkerung absoluten Wert bei, und dies sei ja schließlich auch der Sinn der Demokratie. Der Islam aber sei gegen eine absolute Priorität des Bevölkerungswillens.Ein Beispiel dafür sei, dass dann, wenn der Großteil der Gesellschaft die Vorherrschaft der Religion nicht wolle, ihr Wollen aus demokratischer Sicht anerkannt werden müsse. Der Islam aber stimme einem solchen Beschluss nicht zu.
Zwei Gruppen sind hier zu nennen. Zum einen jene Religionsrechtler, die der Stimme und Meinung des Volkes keinerlei Bedeutung beimessen und zum anderen diejenigen, die die Religion verteufeln und bekämpfen und in ihrer Religionsfeindlichkeit keineswegs ein in der Religion fußendes Herrschaftssystem akzeptieren. Aus der Sicht der erstgenannten Gruppe, die die Religion und eine religiöse Herrschaftsordnung vehement unterstützt und ein demokratisches System ebenso vehement verneint, sind Religion und Demokratie unvereinbar. Und gleiches meint auch die zweitgenannte Gruppe, die sich für Demokratie einsetzt, nur diese Regierungsform akzeptiert und die Religion als Gegner der Demokratie versteht.
3- Gemäß einer anderen Auffassung aber ist es so, dass der Islam weder völlig gegen Demokratie gerichtet ist noch in jedem Punkt mit ihr übereinstimmt. Es gibt unterschiedliche Formen der Demokratie. Einige sind unreligiös, andere religionsfeindlich und wieder andere sind religiös orientiert. Die religiöse Demokratie wird vom Islam akzeptiert. Das, was sie von anderen Demokratien unterscheidet, beruht in ihrer religiösen Modalität.
Demokratie aus der Sicht Imam Khomeinis (ra):
Als religiöser Gelehrter und Mardscha´, der eine der demokratischsten Ordnungen der Welt in Form einer islamischen Republik ins Leben rief, bewies er mit der Schaffung der islamischen Herrschaftsordnung in Iran, dass Islam und Demokratie nicht nur nicht gegensätzlicher und unverträglicher Art sind, sondern dass beide durchaus miteinander harmonieren können und der Islam, gestützt auf die Gesellschaft, die demokratischste Regierungsmethode an die Hand gibt.
Wenn wir die Demokratie als eine Methode interpretieren, die die Menschen berechtigt, ihr Geschick selber zu bestimmen und sich für ihre Regierung bzw. ihren Regierenden im Rahmen freier
Wahlen zu entscheiden oder aber sie gegebenenfalls abzusetzen und somit die Stimme der Bevölkerungsmehrheit es ist, die der Regierung und Regierungsform zugrunde liegt, so widerspricht das nicht dem, was der Imam (ra) diesbezüglich sagte:
Imam Khomeini erklärte: „Hier ist es die Nation, die regiert. Die Nation ist es, in deren Hand die Regierung liegt…, und niemand von uns hat das Recht, sich dem Willen der Nation zu widersetzen. Das ist nicht möglich.“[7]
Imam Khomeini (ra) betonte in seinen verschiedenen Ansprachen an die Regierung, die Parlamentsabgeordneten etc. offenkundig und ganz konkret die zentrale Rolle der Bevölkerung hinsichtlich der Wahl ihres eigenen Geschickes.
In seinen Empfehlungen an die Parlamentsabgeordneten mahnte er, dass sie niemals eine andere Richtung als die der Nation einschlagen dürften. Er sagte: „Wenn ihr eine Demokratie wollt, die euch gefällt…, nun, Demokratie bedeutet, dass ihr euch nach der Mehrheit richtet und zumal dieser Mehrheit hier, auch wenn es zu ihrem Schaden wäre. Ihr seid nicht ihr Vormund, so dass ihr ihr sagen könntet, das geht nicht, das können wir nicht tun, weil es euch schadet, sondern Ihr seid ihre Abgeordneten…“[8]
Diese Worte machen klar, dass Imam Khomeini (ra) der Überzeugung war, dass die Mitglieder einer jeden Gesellschaft und Nation ihr Geschick selber bestimmen müssen. Er war der festen Meinung: „Demokratie ist im Islam enthalten, und im Islam ist die Bevölkerung - solange keine intriganten Machenschaften im Spiele sind - hinsichtlich ihres Redens, ihrer Meinung und ihres Handelns frei.“[9] Und diese Überzeugung des Führers der islamischen Ordnung offenbart sich im Grundgesetz.
Im Grundgesetz der Islamischen Republik Iran tritt die Harmonie zwischen Islam und Demokratie deutlich zutage. In ihm erscheinen die beide Komponenten, das heißt islamische Regierung und demokratische Regierung nicht als zwei separate, sondern einander bedingende Komponenten, so dass man sagen kann: Fußend in Geist und Logik des Grundgesetzes ist die islamische Regierung eine demokratische Regierung. Und möglicherweise war der Grundsteinleger (Imam Khomeini) der Islamischen Republik deswegen mit der Bezeichnung „islamische Regierung“ für diese Herrschaftsordnung nicht einverstanden, weil er die Bezeichnung „Islamische Republik“ betont wissen wollte.
Im Grundgesetz der Islamischen Republik geht es im dritten Abschnitt, Artikel neunzehn und dreiundzwanzig, unter dem Titel „Rechte der Nation“, unter anderem um Rede- und Meinungsfreiheit, um die Handlungsfreiheit der Parteien, um Presse- bzw. Medienfreiheit und darum, dass alle vor dem Gesetz gleich sind etc. Und auch im fünften Abschnitt, der die Herrschaft des Volkes betrifft, wird auf den Standpunkt des Islam bezüglich Demokratie und Volksherrschaft aufmerksam gemacht.[10]
Diese Einstellung des Islam zur Demokratie wird durch religiöse Quellen und Schriften, durch Koranverse, Rewaayaat und das Vorgehen des Propheten (saa) als Regierungschef und danach auch Imam Alis (a) als des Propheten Statthalter und Nachfolger bestätigt.
Gott spricht im Heiligen Koran, gerichtet an den verehrten Propheten (saa): [11]„... و شاورهم فی الامر...“ (Berate dich in Regierungsangelegenheiten mit ihnen).
Und in einer anderen Aayah wird „Beratung“ parallel zum „Verrichten des Gebets“ genannt.[12]
Die Rede- und Meinungsfreiheit betreffend heißt es im Koran: [13]“فذکر انما انت مذکر، لست علیهم بمصیطر“ (So rate ihnen also, denn du bist Ermahnender, nicht der sie Zwingende.)
Diese Aayaat, die wir als Beispiel nannten, sind deutlicher Hinweis darauf, dass die Menschen an der Bestimmung ihres Geschicks und dem ihrer Gesellschaft aktiv beteiligt sind und ihnen Meinungs- und Redefreiheit und andere Zivilrechte gegeben sind.
Dies alles wird durch das Vorgehen und Verhalten des Gesandten Gottes (saa) und der Reinen Imame (as) bestätigt.Obwohl Prophet Mohammad (saa) schon in Mekka, ab seiner Ernennung zum Propheten bis zu seiner Auswanderung nach Medina, berechtigt war, eine Regierung zu bilden und zu gründen, begann er damit erst in Medina, denn in Medina war dies der Wunsch der Bevölkerung, wie sie im Rahmen ihrer Treueversprechen dem Propheten gegenüber kundgetan hatte.
Ebenso ging Imam Ali (a) vor. Wenngleich ihm das Welaayat und damit Regie und Führung der Gesellschaft – nach dem Dahinscheiden des Propheten - rechtmäßig zustand, wie u.a. aus Rewaayaat und Hadiessen (z.B. der „Khotbeh e Ghadir e Khom“) klar hervorgeht, erklärte er sich erst dann mit praktischen Wahrnehmung dieses seines Rechts einverstanden, als er die Zustimmung der Mehrheit der Bevölkerung erkannte.[14]
In „Nahdsch ul balaaghah“ sagt er, gerichtet an die Bevölkerung: „So, wie normalerweise mit den Gewaltmächtigen der Erde gesprochen wird, sprecht nicht mit mir…, und glaubt nicht, dass es mich kränken würde, wenn ihr mir klar und vorbehaltlos sagt, was ihr denkt. Zögert also nicht mit aufrichtiger Rede und ehrlichen Vorschlägen.“[15]
Dass Imam Ali (a) die Bevölkerung im Rahmen gemeinsamer Beratungen bei Entscheidungen, die sie und das Gesellschaftswohl betrafen, mitbeteiligte, war charakteristisch für seinen Regierungsstil.Auch dies ist ein Beispiel für praktizierte Mitbestimmung und Mitbeteiligung der Bevölkerung…
Das heißt, auch wenn Wille und Stimme der Mehrheit nicht richtig sein mögen, so kann sie als Mehrheit dennoch ausschlaggebend sein und mit ihrer Zustimmung einer Regierung den Weg ebnen.
Aus islamischer Sicht hat die Bevölkerung das Recht, ihr Geschick selber zu bestimmen und verfügt im Schirme islamischer Herrschaft über individuelle und gesellschaftliche Freiheiten.
Und obgleich der Islam einige Punkte der Demokratie westlichen Musters nicht akzeptieren kann, nämlich dann, wenn die Stimme der Mehrheit mit der Würde des Menschen nicht zu vereinbaren ist, so sind im Islam doch weitaus bessere und würdigere demokratische Regelungen enthalten.Und das besagt, dass es zwischen Islam und Demokratie nicht nur keine Unverträglichkeit gibt, sondern dass die progressivste Form der Demokratie bzw. Volksherrschaft im Islam verankert ist.
[1]Ali Baabaa´i, GholaamRedsaa, “Farhang e Olum e ssiaassi”, B. 1, Begriff: Demokratie; Kohen, Karl, “Demokratie” (Übers. FariborsMadschidi) S. 21
[2]Obiges
[3] ´Enaayat, Hamid, „Tafakorno´in e ssiaassi e Islaam“, S. 179
[4]Heute ist dieAuffassung, dass es die demokratische Regierungsform ist, die die Rechte der Gesellschaft beachtet, weitverbreitet.
[5]Allerdings bedarf es zur Untersuchung der Interpretation des Begriffs Demokratie der Hinzuziehung verschiedenster weiterer Sach-Quellen und der Prüfung vielfältiger Zusammenhänge, die zu erörtern im Rahmen dieses Beitrags nicht möglich sind.
[6]Sure 5, 103
[7]Imam Khomeini, „Ssahifeh e nur“, B. 14, S. 109; B. 9, S. 304;
[8]„Ssahifeh e nur“, B. 8, S. 247
[9] Obige Quelle, B. 4, S. 234
[10]Grundgesetz der Islamischen Republik Iran, Beschluss 1358 mit letzten
erbesserungen 1368,
[11]Sure 3, 159
[12]„Und diejenigen, die das Gebet verrichten und ihre Aufgaben unter Hinzuziehung von Beratungen erfüllen“, Sure 42, 38
[13]Sure 88, 21 u. 22
[14]Aayati, Mohammad Ibraahim, „Taarikh e Payaamar e Islaam“, S. 181
[15]„Nahdsch ul balaaghah“, („Khorschid bi ghorub“, übers. Abd ul MadschidMa´aadikhaah)“, Kh. 207