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In gewisser Hinsicht sind Mann und Frau einander gleich: Sie wurden aus einem Elternpaar (Adam und Eva) erschaffen, und die gleichen sozialen bzw. menschlichen Rechte sind ihnen gegeben wie beispielsweise, zu lernen und Wissen zu erwerben, frei reden, denken und schreiben zu dürfen etc..
Allerdings gibt es anatomische und physiologische und auch psychische Unterschiede zwischen ihnen.Und diese Unterschiede sind es, die zu unterschiedlichen Geboten führen, wie beispielsweise dem, dass die Frau in der Gesellschaft (das heißt angesichts aller, die nicht zu ihrem engsten Familienkreis gehören, also nicht „mahram“ sind), auf ihren Hedschaab zu achten hat. Eine Regelung, die sie betrifft, denn die Frau ist Ausdruck für Schönheit, dieweil der Mann diese Schönheit bewundert und von ihr angezogen ist.Somit gilt es insbesondere für sie, sich nicht zur Schau zu stellen. Das besagt allerdings keinesfalls, dass der Mann ganz und gar nicht auf ein geeignetes Bekleidet-Sein zu achten hätte.
Um es verständlicher zu machen, ist auf folgendes hinzuweisen:
1- Mann und Frau sind in gewisser Hinsicht einander gleich: Sie wurden aus einem Elternpaar erschaffen[1], und die gleichen sozialen Rechte sind ihnen gegeben wie beispielsweise, zu lernen und Wissen zu erwerben, sie haben beide das Recht auf eine gute Erziehung und Ausbildung, darauf, dass ihre Rechte beachtet werden, auf Gedanken- Rede- und Schreibfreiheit, heiraten zu dürfen und so weiter.
2- Wenngleich Mann und Frau in mancherlei Hinsicht einander gleich sind, gibt es jedoch auch Unterschiede zwischen ihnen.So sagt beispielsweise AlaamehTabaatabaa´i: „Trotz ihrer beider Gemeinsamkeiten ist die Frau dennoch in mancherlei Hinsicht anders als der Mann. Diese Unterschiede beruhen in ihren natürlichen Besonderheiten.Sie sind der Grund dafür, dass die Frau feiner und weicher als der kompaktere Mann ist. Und ebenso sind Feingefühl, Sensibilität, Freundlichkeit, Mitgefühl, Schönheitssinn und die Freude an Schmücken derlei mehr in ihr ausgeprägter als beim Mann, der in der Regel sachlicher und vernunftsbetonter ist. Mit anderen Worten: Das Leben der Frau ist ein gefühlvolles, das des Mannes ein in der Regel von Sachlichkeit und nüchterner Vernunft bestimmtes.“[2]
3- Prinzipielle ist der Hedschaab nicht etwas, dass nur die Frau angeht. Nein, auch der Mann ist - in einem etwas anderen Rahmen - dazu angehalten.[3]
4- Unserer Auffassung nach hat der Sinn des Hedschaabs der Frau psychische, familiäre und sozialeHintergründe.
a) Psychische Hintergründe: Der Hedschaab trägt zur Gesundheit der gesellschaftlichen Psyche bei.
b) Familiäre Hintergründe: Er stützt den familiären Zusammenhalt und fördert das Miteinander der Ehepartner.
c) Soziale Hintergründe: Er schützt und stärkt Arbeitskraft und Aktivität der Gesellschaft.
Mit anderen Worten: Der Islam will Erotik – welcher Art auch immer - den (legalen) Ehepartnern vorbehalten und allein auf sie beschränken. Aus islamischer Sicht ist das gesellschaftliche Leben das Feld für Arbeit und soziale Aktivitäten. Im Gegensatz zum westlichen System heutiger Zeit, in dem die Erotik Zugang zur Öffentlichkeit und damit zum außerfamiliären bzw. außerhäuslichem Arbeitsmilieu gefunden hat.Der Islam aber will diese beiden Bereiche, den außerhäuslichen und innerfamiliären voneinander getrennt halten.[4]
5- Der Grund für die Notwendigkeit des Hedschaabs der Frau beruht, ganz abgesehen von dem Genannten, in den ganz speziellen Besonderheiten der Frau. Wie eingangs schon gesagt, ist die Frau Ausdruck für Schönheit, dieweil der Mann die verkörperte Bewunderung dieser Schönheit und zu ihr hingezogen ist. Folglich ist die Frau gut beraten, wenn sie auf ihren Hedschaab zu achtet und sich nicht zur Schau zu stellt. Und wenngleich das Hedschaab-Gebot dem Mann nicht auferlegt ist (das heißt, nicht in dem Maße wie für die Frau), ist es in praxi (vielerorts auf Erden) so, dass er bekleideter noch als sie das Haus verlässt. Darum, weil er zwar gern „seine Augen streifen lässt“, doch daran, sich selber zur Schau zu stellen, weniger interessiert ist. Anders die Frau, die es mehr mag, bewundert zu werden, als „ihre Blicke streifen zu lassen.“[5]
Abschließend noch dies: Der Hedschaab der Frau hebt ihren Wert, ihre Persönlichkeit. Dem Mann gegenüber zurückhaltend zu sein und sich seinen Blicken nicht feil zu halten, gehört zu ihren geheimen Mitteln, die sie – ihm gegenüber - zum Schutze ihrer Würde und ihres Niveaus einsetzt. Der Islam spornt sie dazu an, sich dieser Mittel zu bedienen. Und wenn er die Frau aufruft, sich dezent, sittlich und fein zu verhalten, zu bewegen und sich den Männern nicht zur Schau zu stellen, so deswegen, damit Wert und Würde der Frau steigen und sie nicht als allen leicht erhältliche Ware eingestuft wird.[6]
Mit anderen Worten: Der Hedschaab der Frau, und zwar in dem Rahmen, wie der Islam ihn vorgab, führt dazu, dass sie an Wertigkeit, Würde und Ansehen gewinnt: Darum, weil er sie gegen niedriggesinnte, amoralische „Zweibeiner“ schützt. Das heißt also: Der Hedschaab ist kein „Gefängnis“, sondern er bietet Schutz und Immunität: Schutz und Immunität für die Frau als auch für die Gesellschaft, gegen Entwürdigung, Verderb, Dekadenz und Frevel.
Mehr Informationen dazu in:
1- Aayatullaah Ahmad MohsseniGorgaani, „Dar naab dar ssadaf e hedschaab“, Naschr e Olum e islaami
2- Mohammadi Eschtehaardi, Mohammad, „Bayaangar e schakhssiat“, erste Auflage, Naschr e Mo´aawenatmobaaresehbaamofaassededschtemaa´iNaadschaa
3- Rasaaqi, Ahmad, „Awaamel e fessaadwabad.hedschaabiwaschiwehhaayemoqaabelehbaaaan“, vierte Auflage, Naschr e Ssaasemaantabliqhaat e islaami, 1371 HS
4- Schodschaa´i, Mohammad, „Dorr osssadaf“, 3. Auflage, Naschr -, 1378 HS
5- Motahhari, Mortedsaa, „Mas´aleh e hedschaab“, Naschr e Ssadraa
6- Qaraa´ati, Mohssen, „Puschesch e san dar Islaam“, 9. Auflage, Naschr e Naasser, 1370 HS
7- DschawaadiAamoli, „San dar Aa´in e dschalaalwadschamaal“, 2. Auflage, Naschr e farhangiradschaa´, 1371 HS
8- Fataahi-Saadeh, Fathiyeh, „Hedschaab as didgaahQor´aanwassunnat”, 2. Auflage, Naschr e daftar e tabliqhaat e islaami”, 1376 HS
[1]Sure 4, 1
[2] „Al Misaan“, Übers., B. 2, S. 416
[3]Z. B. ist das Bedecken des Intimbereiches zur Pflicht gesetzt. Das Bekleiden des weiteren Körpers ist in Anwesenheit von Naa-Mahram-Personen und wenn es Unruhe, Erregung und Verderbnis verursacht, ebenfalls eine Pflicht. Allerdings mit Ausnahme dessen, was üblich ist, wie Kopf und Gesicht … „Massaa´el e dschadid“, B. 3, S. 227, 228
[4]Motahhari, Mortedsaa, „Madschmu´eaassaar“, B. 19, S. 432
[5]Motahhari, Mortedsaa, „Madschmu´eaassaar“, B. 19, Kap. Mass´aleh e hedschaab, ssatr e ´urat“
[6]Siehe obiges, mit ein wenig Änderung